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Heraldik

Im Laufe umfangreicher Nachforschungen wurde in der Tat wiederholt einem Wappen begegnet, welches zweifelsfrei der Familie Xhonneux zugeordnet werden kann. Grundsätzlich handelt es sich um einen Schild mit folgender Blasonierung:

Schild der Xhonneux
in Silber ein schwarzer, goldgekrönter Hammer mit goldenem Stiel.
Helmzier: der Hammer des Schildes. Helmdecke: silbern und golden.

Trotz mehrfacher Nennungen in verschiedenen Werken und Dokumenten ist es bisher jedoch noch nicht gelungen, den ersten Träger dieses Wappens einwandfrei zu identifizieren.

Aufgrund diverser heraldischer Merkmale ist es möglich, den wahrscheinlichen Entstehungszeitraum des Wappenschildes näher einzugrenzen. Zunächst weist die Tatsache, dass das Feld nur eine Figur beinhaltet und daher als rein bezeichnet werden kann, auf einen frühen Ursprung hin. Ferner spricht der Umstand, dass man in allen bekannten Darstellungen des Wappens einen so genannten Bügelhelm vorfindet, für eine Bildung im sechzehnten Jahrhundert. Dies wird durch die üppige Verwendung der Helmdecke noch untermauert.

So ist zu erwähnen, dass sich in dem handschriftlichen Wappenbuch "Armorial du Marquisat de Franchimont" des Notars Joseph Remacle de Trooz (1731-1816), welches in den Archivbeständen der Abtei von Val-Dieu ruht, eine kolorierte Abbildung des Wappens der Xhonneux befindet. Dies bedeutet wiederum, dass der fragliche Schild schon vor dem Anfertigen dieses Werkes bestanden und auch ein gewisses Renommee besessen haben muß.

Obwohl, wie gesagt, nicht notwendigerweise eine direkte Verbindung zwischen dem Führen eines Wappens und einer adligen Abstammung vorhanden sein muß, darf doch geschlussfolgert werden, dass die Sippe zumindest zur Entstehungszeit dieses Wappens einen gewissen gesellschaftlichen Rang innegehabt haben muß.

Dies muß wohl auch noch später gegolten haben, denn der vorletzte Wappenherold des Fürstbistums Lüttich, Ritter Pierre Martin Arnold de Villers de Piteit (um 1720-1793), ehelichte im Jahre 1759 eine gewisse Jeanne Catherine Joseph de Xhoneux (1725-1783). Als Taufpate der Letztgenannten fungierte der Junker Lambert Damseaux, Sproß einer wichtigen Familie der Stadt Verviers. Auch die Kinder der Eheleute de Villers de Piteit-de Xhoneux kamen in den Genuß illustrer Paten und Patinnen, so zum Beispiel der Baron Joseph de Cécil von den Grafen und Burggrafen von Salisbury etc.

Tatsache ist, dass das Wappen der Jeanne Catherine Joseph de Xhoneux nicht einen, sondern drei Hämmer aufweist. Es beschreibt sich wie folgt:

Wappen Jeanne C. J. de Xhoneux
in Silber drei blaue (sic!), goldgekrönte Hämmer.

Der Wahrheit willen soll in diesem Zusammenhang ein weitverbreitetes Mißverständnis aus der Welt geschaffen werden. Alle bis dato bekannten Autoren sprechen bei der Blasonierung des oben genannten Wappens von drei schwarzen, goldgekrönten Hämmern. Dies wird wohl unter anderem darauf zurückzuführen sein, dass die durch den besagten de Villers de Piteit am 12. März 1787 ausgestellte Wappenverleihungsurkunde an den Ritter Thomas Henry de la Croix, welche einen Stammbaum aufweist, worin der vorgenannte Schild der Xhonneux ebenfalls vorkommt, lange Zeit verschollen war. Es existierte lediglich eine schwarz-weiß-Fotografie von sehr schlechter Qualität. Aufgrund der Tatsache, dass die Hämmer auf dieser Fotografie schwarz schienen und der Begleittext der Urkunde unleserlich war, sind die Farben scheinbar falsch interpretiert worden. Durch einen erfreulichen Zufall und das freundliche Entgegenkommen des gegenwärtigen Ritters de la Croix, der seinerseits nur durch eine glückliche Verkettung von Umständen in den Besitz dieses einzigartigen Dokumentes gelangt ist, konnte dieser Irrtum jedoch aufgedeckt und hiermit korrigiert werden. Obwohl sich auf dem handkolorierten Pergament das blau der Hämmer durch die Einflüsse der Zeit in schwarz verfärbt hat, ist der Begleittext klar und deutlich: "... Messire Pierre Martin Arnold Devillers Depiteit chevalier susdit alié par mariage à Dlle Jeanne Catherine Joseph Dexhoneux laquelle porte d’argent à trois marteaux d’azur (sic!) couronné d’or." (dt.: "... der gnädige Herr Pierre Martin Arnold Devillers Depiteit, vorgenannter Ritter, durch Heirat verbunden mit Frl. Jeanne Catherine Joseph Dexhoneux, welche in Silber drei blaue (sic!), goldgekrönte Hämmer führt").

Es ist davon auszugehen, dass der genannte Wappenherold seiner Ehefrau das Wappen mit den drei Hämmern beschieden hat, indem er sich nach den Regeln der Heraldik höchstwahrscheinlich auf ein bereits bestehendes Familienwappen stützte. Dies wiederum bestätigt die Existenz des oben beschriebenen Ursprungswappens zumindest vor Beginn des achtzehnten Jahrhunderts.

Adelsbrief der de la Croix (Detail)

Wie die Präsenz von äußeren Wappenornamente (Helm, -decke und -zier), welche normalerweise dem Adel vorbehalten sind, beim vorliegenden, wahrscheinlich bürgerlichen Schild zu erklären sind, entzieht sich vorläufig unserer Kenntnis.

Stiftskirche in Huy, Eckpfeiler

Dieses Wappen könnte sich von der Zugehörigkeit zu einer Zunft ableiten. Die Krone auf dem Hammer dürfte in diesem Falle auf die Qualitätsideale des Handwerkes hindeuten. So stellt beispielsweise der Eckpfeiler der kleinen Nordapsis der Stiftskirche von Huy (Provinz Lüttich) das Wappen der Schmiedezunft dar, nämlich eine gekrönte Zange neben einem gekrönten Hammer.

Der Gebrauch des Familienwappens war über Generationen hinweg in Vergessenheit geraten, bis dass der Autor des Vorliegenden mit der Tradition wieder anknüpfte und es für sich und seine Nachkommenschaft zum Leben erweckte.

Mehr Informationen finden sich in dem Buch "Xhonneux - 400 Jahre Geschichte zwischen Maas und Weser (1597-1997)".


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